Sitzung: 07.09.2020 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Antragsteller: Horst Schrödl, Schleifmühlstraße 25, 91456 Diespeck
Vorhaben: Errichtung einer Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 337/6 der Gemarkung Baudenbach (Kiefernweg 1, 91460 Baudenbach)
Planfertiger: Dipl. Ing. (FH) Marc Rausch, Bahnhofstr. 45, 91413 Neustadt a.d.Aisch
Prolog:
Das Einfamilienhaus mit Garage wurde im Jahr 2015 im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet. Eigentümer ist Herr Stefan Nicol.
Es stellte sich heraus, dass statt der im Bebauungsplan festgesetzten 5 Meter Stauraum, nur 4,72 Meter vorhanden sind.
Herr Schrödl (Baufirma von Herrn Nicol) möchte nun den „Ist-Zustand“ legalisieren.
Sachverhalt:
Die Garage wäre zwar gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei, widerspricht aber der Festsetzung 3.2.2 des Bebauungsplanes Nr. 7 „Zwischen Wald- und Stübacher Straße“, 1. Änderung.
„Vor Garagen und
überdachten Stellplätzen (Carports) ist im WA ein Stauraum mit mindestens 5,0 m
Tiefe freizuhalten. …“
Herr Schrödl beantragt die isolierte Befreiung von dieser Festsetzung.
Begründung: Der Kiefernweg ist eine Seiten- und Stichstraße mit nur geringem Verkehrsaufkommen. Es fehlen nur 28 Zentimeter.
Herr Alexander Loscher-Frühwald erkundigt sich ob es rechtens ist, wenn den Antrag nicht der Eigentümer selbst stellt. Der Marktgemeinderat sieht dies ebenfalls kritisch.
Der Marktgemeinderat Baudenbach stimmt dem Antrag von Herrn Horst Schrödl, Schleifmühlstraße 25, 91456 Diespeck auf isolierte Befreiung von der Festsetzung 3.2.2 des Bebauungsplanes Nr. 7 „Zwischen Wald- und Stübacher Straße, 1. Änderung“, zu Errichtung einer Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 337/6 der Gemarkung Baudenbach zu. Der Marktgemeinderat Baudenbach betont, dass es eine Voraussetzung ist, dass Herr Nicol mit der Antragstellung durch Herrn Schrödl einverstanden ist.