TOP Ö 11: Beschluss über die Einrichtung von digitalen Zugängen zum Rathaus Diespeck im Rahmen des Förderprogrammes "Digitales Rathaus"

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Die Verwaltungsgemeinschaft Diespeck beabsichtigt im Rahmen der Förderrichtlinie digitales Rathaus (FöRdR) OZG-konforme Onlinefachdienste für Ihre Bürgerinnen und Bürger einzuführen und hierfür ein entsprechendes Onlineportal einzurichten. Gefördert wird dies durch den Freistaat Bayern mit 90% der förderfähigen Kosten, max. 20.000.- €.

 

Eine entsprechende Verpflichtung bis Ende 2022 wird im Online-Zugangs-Gesetz des Bundes ausgesprochen.

 

Beschlossen werden sollen heute

  • Die Teilnahme am Förderprogramm nach der Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“
  • Die Ermächtigung an den Vorsitzenden zur Auswahl des geeignetsten Anbieters und dessen Beauftragung der Einrichtung des Onlineportals und der Onlinedienste nach Eingang einer Förderzusage bis zu einem Auftragswert von 20.000.- €

 


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck beschließt zur Einrichtung eines Onlineportals mit ozg-konformen Online-Diensten Förderantrag beim Freistaat Bayern für eine Förderung nach der Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ zu stellen. Gleichzeitig wird der Gemeinschaftsvorsitzende zur Auswahl des geeignetsten Anbieters und dessen Beauftragung der Einrichtung des Onlineportals und der Onlinedienste nach Eingang einer Förderzusage bis zu einem Auftragswert von 20.000.- € ermächtigt.