Sitzung: 18.06.2020 Gemeinschaftsversammlung
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Die Verwaltungsgemeinschaft Diespeck beabsichtigt im Rahmen der Förderrichtlinie digitales Rathaus (FöRdR) OZG-konforme Onlinefachdienste für Ihre Bürgerinnen und Bürger einzuführen und hierfür ein entsprechendes Onlineportal einzurichten. Gefördert wird dies durch den Freistaat Bayern mit 90% der förderfähigen Kosten, max. 20.000.- €.
Eine entsprechende Verpflichtung bis Ende 2022 wird im Online-Zugangs-Gesetz des Bundes ausgesprochen.
Beschlossen werden sollen heute
Beschluss:
Die
Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck beschließt zur
Einrichtung eines Onlineportals mit ozg-konformen Online-Diensten Förderantrag
beim Freistaat Bayern für eine Förderung nach der Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ zu stellen. Gleichzeitig
wird der Gemeinschaftsvorsitzende zur Auswahl des geeignetsten Anbieters und
dessen Beauftragung der Einrichtung des Onlineportals und der Onlinedienste
nach Eingang einer Förderzusage bis zu einem Auftragswert von 20.000.- €
ermächtigt.