TOP Ö 10: Bestellungen im Standesamtswesen

 

Die wiedergewählten 1. Bürgermeister müssen erneut zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt werden. Sie sind jedoch, sofern sie in der Vorperiode bereits zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt wurden, bis zur ersten Gemeinschaftsversammlung der neuen Amtsperiode berechtigt, weiterhin Trauungen abzuhalten.