TOP Ö 6: Erlass der Geschäftsordnung

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Gem. Art. 45 Abs. 1 GO gibt sich die neu gewählte Gemeinschaftsversammlung mit Beginn der neuen Amtsperiode grundsätzlich eine neue Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung wird die Zuständigkeiten und die Organisation der Gemeinschaftsorgane im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geregelt. Der Entwurf der neuen Geschäftsordnung wird der Sitzungseinladung in Anlage beigegeben. Zugrunde liegt die Mustergeschäftsordnung des Gemeindetages.

 

Herr Georg Grimm wünscht sich für das Gremium zu jeder Sitzung eine Aufstellung über die aktuellen außer- und überplanmäßigen Ausgaben. Laut Herrn Jürgen Distler kann dieser Wunsch erfüllt werden, müsse aber nicht in der GO verankert werden.

 

Herr Dr. von Dobschütz schlägt vor den Sitzungsbeginn von 19 Uhr auf 18 Uhr vorzuverlegen. Dieser Vorschlag wird mit 11.3 Stimmen befürwortet.

 

Herr Dietmar Rückert möchte, dass §17 Abschnitt 4 der GO geändert wird. Anstatt drei Tage vorher solle in Zukunft fünf Tage vorher zur Sitzung geladen werden. Dieser Vorschlag wird mit 14:0 Stimmen beschlossen.

 


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck erlässt die vorliegende Geschäftsordnung nebst beschlossenen Änderungen, die Gegenstand der Beratung war und Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die Geschäftsordnung tritt zum 01.05.2020 in Kraft, gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 01.05.2014 außer Kraft.

 

Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten eine Ausfertigung der beschlossenen Geschäftsordnung in der nächsten Sitzung.