TOP Ö 6: Anpassung des Vertrages vom 15.05.1998 über den Betriebskostenzuschuss für den Kindergarten

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Bürgermeister Schmidt verweist auf dem der Einladung beigefügten Vertrag zwischen der Kirchengemeinde und dem Markt Baudenbach. Im Nachtrag Nr. 1 vom 15.05.1998 ist geregelt, dass der Markt Baudenbach jährlich einen Zuschuss zum Betrieb des Kindergartens gewährt. Dieser Zuschuss erhöht sich jährlich um 3 v. H. des Vorjahreswertes. Bürgermeister Schmidt berichtet, dass er in Gesprächen mit der Verwaltung und der Kirche die Unverhältnismäßigkeit dieser Verzinsung besprochen hat. Er schlägt vor, die automatische Zuschusserhöhung auf 0,5 v. H. zu ändern und weiter an dem Vertrag festzuhalten. Durch dieses Festhalten am Vertrag muss die Gemeinde keine unkalkulierbare Defizithaftung gewährleisten, andererseits kann die Kirchengemeinde Jahr für Jahr einen genau bekannten Betrag in ihre Betriebskostenkalkulation einplanen.

 


Der Marktgemeinderat Baudenbach beschließt, den Vertrag zum Kindergarten Betriebskostenzuschuss vom 15.05.1998 unter § 4 Abs.2 anstatt 3 v.H. auf 0,5 v.H. zu ändern. Der Marktgemeinderat möchte an dem Vertrag zum Betriebskostenzuschuss für die Kindertagesstätte festhalten.