Sitzung: 04.05.2020 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Herr Alexander Loscher-Frühwald stellt den Antrag, dass der Satz 2 unter § 21 Abs. 1 wie folgt geändert werden soll: Bei elektronischer Übermittlung sind Geheimhaltungsinteressen und der Datenschutz zu beachten; schutzwürdige Daten sind durch E-Mail, De-Mail oder in verschlüsselter Form zu übermitteln.
Der Marktgemeinderat Baudenbach stimmt den Änderungsantrag zu § 21 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Baudenbach zu.
Bürgermeister Schmidt bemerkt, dass unter § 12 Abs. 2 die weiteren Stellvertreter in der folgenden Reihenfolge eingefügt werden müssen: Werner Weglehner, Uwe Becker und Dr. Ellen Hauck.