TOP Ö 7: Erlass der Geschäftsordnung

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Bürgermeister Schmidt stellt fest, dass sich gem. Art. 45 Abs. 1 GO jeder neu gewählte Gemeinderat mit Beginn der neuen Amtsperiode grundsätzlich eine neue Geschäftsordnung gibt. In der Geschäftsordnung regelt der Gemeinderat die Zuständigkeiten und die Organisation der Gemeindeorgane im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Zwar bestünde die Möglichkeit die bisherige Geschäftsordnung zu übernehmen, jedoch wird der Neuerlass empfohlen. Dem Marktgemeinderat ist die Mustergeschäftsordnung des Gemeindetages mit der Einladung zugegangen.

 

Bürgermeister Schmidt erklärt, dass drei Änderungen vorgenommen wurden:

 

§ 20 Form und Frist der Einladung: Aufnahme über die Möglichkeit der elektronischen Ladung über das Ratsinformationssystem

 

§ 21 Anträge: Aufnahme der elektronischen Anträge

 

§ 30 Einsichtnahme und Abschrifterteilung: Aufnahme des Ratsinformationssystems

 


Der Marktgemeinderat Baudenbach erlässt die besprochene Geschäftsordnung (mit den nachstehenden Änderungen, siehe TOP 7.1 bis 7.2), die Gegenstand der Beratung war und Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die Geschäftsordnung tritt zum 04.05.2020 in Kraft, gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 01.05.2014 außer Kraft.

 

Die geänderte Geschäftsordnung wird dem Marktgemeinderat in der nächsten Sitzung vorgelegt.