TOP Ö 13: Steuern und Gebühren während der Corona-Krise

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Durch die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sind leider auch beträchtliche wirtschaftliche Schäden zu erwarten. Das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder haben sich jeweils darauf geeinigt, geschädigten Unternehmen durch steuerliche Maßnahmen entgegenzukommen. Das gleiche Ziel mit Blick auf die Gebührenerhebung verfolgt das Bayerische Finanzministerium mit einem Schreiben vom 24.03.2020 zum Vollzug des Art. 16 KG (Kostengesetz).

 

Folgende Billigkeitsmaßnahmen wegen des Coronavirus werden darin unter anderem empfohlen und auch vom Bayerischen Gemeindetag mitgetragen:

1.            Zinsfreie Stundung von bereits fälligen oder fällig werdenden Gewerbesteuerforderungen auf Antrag (zunächst auf drei Monate befristet)

2.            Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen auf Antrag 

3.            Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Erhebung von Säumniszuschlägen bis 31.12.2020

 

Ein entsprechendes Antragsformular wurde bereits durch Herrn Göß erstellt.


Der Marktgemeinderat Baudenbach beschließt die im Sachverhalt dargestellten Billigkeitsmaßnahmen und erteilt der Finanzverwaltung der VGem. Diespeck die Freigabe zur Umsetzung.