TOP Ö 2: Vereidigung der neugewählten Mitglieder des Marktgemeinderates

Bürgermeister Schmidt stellt fest, dass gemäß Art. 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) alle Marktgemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen sind. Die Eidesformel lautet:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 

 

Bürgermeister Schmidt bittet Frau Dr. Ellen Hauck und Herrn Markus Sandmann nach vorne zu treten. Bürgermeister Schmidt nimmt Frau Dr. Ellen Hauck und Herrn Markus Sandmann den gesetzlich vorgeschriebenen Eid ab.  

 

Bürgermeister Schmidt wünscht den neuen Mitglieder des Marktgemeinderates viel Erfolg und Freude im Amt.