TOP Ö 8: Träger- und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
für die Bauleitplanung "Bebauungsplan Nr. 30 - Kleinbaugebiet Dettendorf" der Gemeinde Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „Kleinbaugebiet Dettendorf“ mit integrierter Grünordnung der Gemeinde Diespeck für die Teilflächen des Flurstücks Nr. 70, 73/2, 155 und 156, jeweils Gemarkung Dettendorf.

 

Der Gemeinderat Diespeck hat in seiner Sitzung am 31.01.2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Kleinbaugebiet Dettendorf“ mit der dazugehörigen Begründung gebilligt und beschlossen die Beteiligung der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung ist die Schaffung von Wohnbauflächen für den Ortsteil Dettendorf zur Deckung des Bedarfs.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird der Markt Baudenbach als berührte Behörde bzw. als sonstiger Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.


Der Marktgemeinderat Baudenbach erhebt gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 vom 23.01.2020 „Kleinbaugebiet Dettendorf“ keine Einwände.