TOP Ö 7: Änderung der Gemeindegrenzen, § 58 Abs. 2 FlurbG
im Rahmen der Waldneuordnung Baudenbach 3 (WNO)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Baudenbach 3 hat die im Entwurf der Gemeindegrenzänderungskarte mit einem grünen Farbband dargestellte neue Gemeindegrenze vorgeschlagen. Durch den neuen Grenzverlauf ergibt sich für das Gemeindegebiet des Marktes Baudenbach eine Flächenminderung von 0,3542 ha. Der Marktgemeinderat stimmt der beabsichtigten Gemeindegrenzänderung zu.