TOP Ö 5: Bauantrag - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.-Nr.: 137/1, Gemarkung Baudenbach (Amselweg 1, 91460 Baudenbach)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Bauherren: Frau und Herrn Julia und Andreas Hetzel, An der Weißen Marter 2, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Vorhaben: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 137/1 der Gemarkung Baudenbach (Amselweg 1, 91460 Baudenbach)

 

Planfertigerin: Architektin Dipl.Ing. (FH) Patricia Hanika, Karlsbader Str. 5, 96132 Schlüsselfeld

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Siedlung“ und widerspricht der Festsetzung „I/U“ (Zwei Vollgeschosse als Höchstgrenze: Erdgeschoss und Untergeschoss)

 

Die Bauherren beantragen die Befreiung von dieser Festsetzung. Das Einfamilienwohnhaus wird mit zwei Vollgeschossen (Erdgeschoss und Obergeschoss) geplant.

 

Der Marktgemeinderat Baudenbach hat in seiner Sitzung vom 02.12.2019 mit Beschluss Nr. 188 die Befreiung bereits in Aussicht gestellt.

 

Laut Baubeschreibung werden zwei Stellplätze errichtet. Die Stellplatzsatzung fordert bei Wohneinheiten über 120 qm drei Stellplätze. Die Bauherren wurden von der Verwaltung angeschrieben und aufgefordert einen der Satzung entsprechenden Stellplatznachweis nachzureichen.


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt dem Bauantrag von Frau und Herrn Julia und Andreas Hetzel, An der Weißen Marter 2, 91413 Neustadt a.d.Aisch, zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 137/1 der Gemarkung Baudenbach, sowie der Befreiung im Hinblick auf die Festsetzung „I/U“ des Bebauungsplanes Nr. 1 „Siedlung“, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.