TOP Ö 15: Behördenbeteiligung - Bauleitplanung der Stadt Neustadt a.d. Aisch: Einbeziehungssatzung Nr. 69 "Nördlicher Dorfbereich von Diebach"

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Neustädter Stadtrat hat am 16.10.2019 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung Nr. 69 „Nördlicher Dorfbereich von Diebach“ beschlossen. Der künftige Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst die Flurnummern 66, 66/1 (Teilfläche) und 67/2 (Teilfläche) der Gemarkung Diebach. Die Planungsfläche liegt am nördlichen Rand des Dorfgebietes nordwestlich des Anwesens Diebach 59 a und am hiervon rund 70 m nordwestlich gelegenen Waldrand. Die Planung sieht für das Grundstück Flurnummer 66 die Festsetzung eines Dorfgebietes vor. Die Flurnummern 66/1 (Teilfläche) und 67/2 (Teilfläche) sollen als Ausgleichsflächen für den Naturschutz überplant werden. Die Einbeziehungssatzung wird nach § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren im Sinne des § 13 BauGB aufgestellt.


Der Marktgemeinderat Baudenbach hat die Einbeziehungssatzung Nr. 69 „Nördlicher Dorfbereich von Diebach“ der Stadt Neustadt a. d. Aisch zur Kenntnis genommen. Gegen die Einbeziehungssatzung Nr. 69 „Nördlicher Dorfbereich von Diebach“ der Stadt Neustadt a. d. Aisch bestehen keine Einwände.