TOP Ö 7: Schaffung einer Ausgleichsfläche für den Wegebau Rüblingsbachweg auf den FlurNrn. 673 und 640 der Gemarkung Baudenbach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Es werden die Flurstücke Nrn. 640, 671, 673 und 674 der Gemarkung Baudenbach zum Ausbau des Rüblingsbachweges im Verfahren Baudenbach 3 benötigt.

 

Die Flurstücke Nrn.  640 und 673 der Gemarkung Baudenbach gehören dem Markt Baudenbach. Weiter soll ein Erdbecken als Ausgleichsfläche geschaffen werden. Bürgermeister Schmidt stellt die Lage des Erdbeckens vor.

 


Der Markt Baudenbach, Eigentumer der Flurstücke 640 und 673, Gemarkung Baudenbach ist mit der Einbeziehung des Flurstücks in das Verfahren Baudenbach 3 einverstanden. Die nachträgliche Beiziehung ist aus folgenden Gründen erforderlich:

Flst. 671: Ausbau des Rüblingsbachweges i. R. des Planes nach § 41 FlurbG.

Flst. 673 : Verbreiterung des Grabens im Westen zur Abflussreduzierung im Zusammenhang des Ausbaues des Rüblingsbachweges (siehe Flst. 671).

Die Flurstücke tragen nicht zu den Flurbereinigungskosten im Verfahren Baudenbach 3 bei.