TOP Ö 4: Vereidigung des neuen Mitglieds des Marktgemeinderates

Die neugewählten Gemeinderatsmitglieder sind durch den ersten Bürgermeister gemäß Art.31 Abs.4 GO in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel ist in Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO enthalten, wobei auch hier anstelle eines Eides ein Gelöbnis möglich ist und der Zusatz „so wahr mir Gott helfe" entfallen kann (vgl. Art. 31 Abs. 4 Sätze 3 und 4 GO).

 

"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."

 

Bürgermeister Schmidt nimmt Herrn Jürgen Binder, Waldstraße 14, 91460 Baudenbach, geboren am 01.10.1964, den gem. Art. 31 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vorgeschriebenen Amtseid ab.

 

 

Bürgergespräch

- Kein Bedarf -

 

Bürgermeister Schmidt verabschiedet die anwesenden Zuhörer sowie Herrn Regner von der Fränkischen Landeszeitung.