TOP Ö 2: Vereidigung des neu gewählten ehrenamtlichen 1. Bürgermeisters Wolfgang Schmidt durch den zweiten Bürgermeister Hartmut Pöllot

Zu Beginn der Sitzung ist der erste Bürgermeister zu vereidigen. Die Eidesleistung entfällt nur dann, wenn der erste Bürgermeister in seinem Amt bestätigt oder ein weiterer Bürgermeister zum ersten Bürgermeister gewählt wurde. Die Eidesformel ist Art. 27 Abs. 1 KWBG zu entnehmen. Der Diensteid kann ohne die Worte, so wahr mir Gott helfe" geleistet werden; möglich ist auch, anstelle der Worte „ich schwöre" die Worte „ich gelobe" zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis einer Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung einer Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten (Art. 27 Abs. 2 KWBG).  „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

 

2. Bürgermeister Pöllot nimmt dem ersten Bürgermeister Wolfgang Schmidt den gem. Art. 27 Abs. 1 KWBG vorgeschriebenen Amtseid ab.