TOP Ö 4: Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage; Flurnummer 304/7 Gemarkung Baudenbach (Waldstr. 13, 91460 Baudenbach)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 1

Bauherren: Sigrun und Werner Weglehner, Am Löhlein 12, 91460 Baudenbach

 

Vorhaben: Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 304/7 der Gemarkung Baudenbach

 

Entwurfsverfasser: Manfred Rinke, Am breiten Wasen 10, 91481 Münchsteinach

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Buchenweg“, 1. Änderung und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Baugrenze und die Festsetzung I + D (2 Vollgeschosse, davon 1 ausgebautes Dachgeschoss als Höchstgrenze)

 

Die Bauherren beantragen die Befreiung von diesen beiden Festsetzungen.

 

Baugrenze: Die Doppelgarage soll als Grenzgarage mit Zufahrt über das Grundstück ausgeführt werden.

 

Geschosse: Das zweite Vollgeschoss wird mit voller Wandhöhe geplant.    

 


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt der Bauvoranfrage von Frau und Herrn Sigrun und Werner Weglehner, Am Löhlein 12, 91460 Baudenbach, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 304/7 der Gemarkung Baudenbach, sowie den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Buchenweg“, 1. Änderung, im Hinblick auf die Baugrenze und der Festsetzung „I+D“, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.


Herr Werner Weglehner nahm wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.