TOP Ö 6: Wasserrecht, Stellungnahme des Markte Baudenbach zur Wasserentnahme auf dem Grundstück FlurNr. 1429 der Gemarkung Münchsteinach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 8, Anwesend: 13

 

Der Markt Baudenbach ist wegen des Tiefbrunnens der Wasserversorgung Baudenbach zu hören. Laut dem Schreiben ist eine Erhöhung der bereits erlaubten Jahresentnahme durch die Firma Frankenbrunnen GmbH & Co. KG nicht vorgesehen.

 

Die Verwaltung hielt Rücksprache beim zuständigen Sachbearbeiter im Landratsamt Neustadt a. d. Aisch und erhielt noch folgende ergänzende Informationen:

Die Firma Franken Brunnen kann bei einem „Pumpschaden“ kein Wasser entnehmen. Zur Verbesserung der Situation wurde ein zweiter Brunnen NEA-H1 gebohrt, damit bei Ausfällen der zweite Brunnen genutzt werden kann.

Eine Überschreitung der bereits ca. 25 Jahren genehmigten Jahresentnahmemenge von ca. 63.000 cbm jährlich ist aber trotzdem nicht vorgesehen und auch nicht möglich. Aus den Unterlagen der Genehmigungsbehörde geht hervor, dass die monatliche Entnahmemenge zwischen von ca. 2300 cbm im Dezember und 3500 cbm im August schwankt. Die Auswertung des letzten Jahres hat gezeigt, dass nur 58 % der tatsächlichen genehmigten Jahresmenge überhaupt gefördert wurde. Von einem höheren Bedarf ist derzeit nicht auszugehen.

 

Bürgermeister Schmidt verliest den Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat Baudenbach erhebt im Wasserrechtsverfahren zur Wasserentnahme aus dem Grundstück FlurNr. 1429 der Gemarkung Münchsteinach durch die Firma Franken Brunnen GmbH & Co. KG keine Einwendungen, wenn wie zugesichert gewährleistet ist, dass die Jahresentnahmemenge nicht überschritten und eine kontinuierliche monatliche Entnahme wie in der Vergangenheit auch (siehe Sachverhaltsdarstellung), gewährleistet ist.

 


Der Marktgemeinderat Baudenbach stimmt damit, aus Rücksicht auf die eigene Trinkwasserversorgung, gegen den Beschlussvorschlag.