TOP Ö 4: 18. Privatisierungsklausel: Überprüfung nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Die Kommunen haben nach Art. 61 Abs. 2 Satz GO zu überprüfen, ob es nicht wirtschaftlicher wäre, Aufgaben von Privaten erledigen zu lassen.

 

Der genaue Wortlaut der Vorschrift lautet:

„Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen. 2 Aufgaben sollen in geeigneten Fällen daraufhin untersucht werden, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, min-destens ebenso gut erledigt werden können.“

 

Im Bereich des Marktes Baudenbach wird dies laufend geprüft und dahingehend gehandelt – z.B. winterdienst, Instandhaltung der Straßenbeleuchtung et c.

 

Die Rechtsaufsichtsbehörden – in unserem Fall das LRA NEA - sollen nach dem Willen der Staatsregierung alle 5 Jahre überprüfen, ob wir diesen Grundsatz auch berücksichtigen und fordern die Vorlage eines feststellenden Gemeinderatsbeschlusses hierzu.

 


Der Marktgemeinderat Baudenbach stellt fest, dass die Privatisierungsklausel nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO von der Verwaltung laufend geprüft und ggf. auch umgesetzt wurde. Derzeit besteht für den Markt Baudenbach kein weiterer Handlungsbedarf.