TOP Ö 11: Zweckvereinbarung zur Förderung des Breitbandausbaus und Gigabitgesellschaft

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Bürgermeister Schmidt stellt fest, dass die Mitglieder des Marktgemeinderates Baudenbach die Zweckvereinbarung zusammen mit der Sitzungseinladung erhalten haben. Die Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Baudenbach und dem Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim dient lediglich dem Zweck, eine Antragstellung für den Markt Baudenbach durch den Landkreis zu ermöglichen.


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt zur Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Koordinierung, abgestimmten Vorgehensweise und zur gemeinsamen Umsetzung einer Breitbandinfrastruktur in den kreisangehörigen, kommunalen Gebietskörperschaften sein Einvernehmen.