TOP Ö 11.2: Beschlussfassung über Variante 2 - Anschaffung von drei Hundetoiletten
Annahme der Hundehalter und Unterhaltskosten feststellen, zusätzlich ein Bußgeld in Höhe von 250,00 Euro einführen

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Anwesend: 12

Herr Helm schlägt vor, zunächst drei Hundetoiletten für Baudenbach anzuschaffen und diese an den Hauptrouten aufzustellen. So kann man nach einer Zeit am Verhalten der Hundebesitzer feststellen ob es sinnvoll ist, Hundetoiletten für die komplette Gemeinde zu beschaffen. Auch lässt sich durch diese Probephase feststellen, wie viel Personalkosten durch das Ausleeren und wie viele Entsorgungskosten des Mülls entstehen. Herr Binder merkt an, dass in diesem Zuge ein Bußgeld in Höhe von 250,00 Euro für liegen gelassenen Hundekot in die Satzung mit aufgenommen werden sollte. Die Mitglieder des Marktgemeinderates haben dagegen keine Einwände.

 

Folgende Standorte werden für die drei Hundetoiletten vorgeschlagen:

-       Am Fußweg von Baudenbach nach Hambühl

-       Am Weg zur Kneippanlage in Baudenbach

-       In der Waldstraße auf dem Weg zu den Holzplätzen

 

 

 

 


Der Marktgemeinderat Baudenbach stimmt damit den Vorschlag über die Anschaffung von drei Hundetoiletten, sowie über die Verordnung von Bußgeld bei liegen gelassenen Hundekot in Höhe von 250,00 Euro zu. Als Standorte der drei neuen Hundetoiletten, wird ebenfalls der Vorschlag aus dem Sachverhalt angenommen.

 

Die zu beschaffenden Hundetoiletten sollen dem Diespecker Modell gleichen.

 

Es wird festgestellt, dass in Zukunft rote Hundekottüten beschafft werden sollen. Auch muss die Umsetzung des Bußgeldes, für liegen gelassenen Hundekot, von der Verwaltung auf Machbarkeit geprüft werden.

 

Die Abstimmung über Variante 3 – Hundetoiletten für die komplette Gemeinde anschaffen und die Hundesteuer erhöhen, entfällt damit.