TOP Ö 8: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 "Hambühl", 2. Änderung; Errichtung von zwei Garagen; Fl.-Nr.: 13/4 Gemarkung Hambühl

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Bauherren: Iris und Alexander Scheckenbach, Hambühl 97, 91460 Baudenbach

 

Vorhaben: Errichtung von zwei Einzelgaragen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 13/4 der Gemarkung Hambühl. (Hambühl 97, 91460 Baudenbach)

 

 

Das Vorhaben ist zwar nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei, widerspricht aber der festgesetzten Baugrenze für Garagen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Hambühl“, 2. Änderung. Punkt 3.2.2 „Garagen dürfen ausschließlich in den dafür festgesetzten Flächen errichtet werden.“ 

 

Die Bauherren beantragen die Befreiung von dieser Festsetzung.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Der Antrag wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 03.09.2018 bereits behandelt und abgelehnt. Die Nachbarunterschriften lagen damals nicht vollständig vor.


Der Marktgemeinderat Baudenbach stimmt dem Antrag von Frau und Herrn Iris und Alexander Scheckenbach, Hambühl 97, 91460 Baudenbach, auf Befreiung von der festgesetzten Baugrenze für Garagen (Punkt 3.2.2) des Bebauungsplanes Nr. 5 „Hambühl“, 2. Änderung, zur Errichtung von zwei Einzelgaragen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 13/4 der Gemarkung Hambühl, zu.