TOP Ö 5: Bauantrag - Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr.: 338/7 der Gemarkung Baudenbach (Tannenweg 5)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Bauherren: Elli und Heinrich Frank, Eichelbergweg 2, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Vorhaben: Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 338/7 der Gemarkung Baudenbach (Tannenweg 5)

 

Planfertiger: Dipl. Ing. (FH) Veit Dennert, Baumgarten 15, 96178 Pommersfelden

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Zwischen Wald- und Stübacher Straße“, 1. Änderung und widerspricht der festgesetzten Dachneigung für Sattel- und Walmdächer von 30° bis 48°.

 

Das geplante Wohnhaus soll mit einer Dachneigung von 22° errichtet werden.

 

Die Bauherren beantragen die Befreiung von der festgesetzten Dachneigung und begründen diese mit vorhandenen Bezugsfällen im Baugebiet. Die Nachbarn haben die Pläne unterschrieben.   

 


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt dem Bauantrag von Frau und Herrn Elli und Heinrich Frank, Eichelbergweg 2, 91413 Neustadt a.d.Aisch, zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 338/7 der Gemarkung Baudenbach sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt dem Antrag auf Befreiung von der festgesetzten Dachneigung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Zwischen Wald- und Stübacher Straße“, 1. Änderung zu.