Sitzung: 11.03.2019 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 0
Bauherr: Norbert Grund, Fichtenweg 1 a, 91460 Baudenbach
Vorhaben: Neubau eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 337/9 der Gemarkung Baudenbach
Planfertiger: Manfred Rinke, Am breiten Wasen 10, 91481 Münchsteinach
Das Vorhaben liegt im liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Zwischen Wald- und Stübacher Straße, 1. Änderung“.
Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen 3.2.1 „Garagen und überdachte Stellplätze dürfen
ausschließlich in den dafür festgesetzten Flächen errichtet werden.“ und
3.2.2 „Vor Garagen und überdachten
Stellplätzen (Carports) ist im WA ein Stauraum mit mindestens 5,0 Meter Tiefe
freizuhalten. Der Stauraum darf zur öffentlichen Verkehrsfläche nicht
eingefriedet werden.“
Der Bauherr beantragt die Befreiung von diesen Festsetzungen.
Die Zufahrt zum Carport erfolgt über das Grundstück 337/9 der Gemarkung Baudenbach.
Aus verkehrsrechtlicher Sicht stimmt Herr Hammerbacher der vorgesehenen Bebauung zu, da der Abstand vom Grundstück, an dessen Grenze gebaut wird, für das Sichtdreieck noch ausreichend erscheint.
Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Norbert Grund, Fichtenweg 1a, 91460 Baudenbach, zum Neubau eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 337/9 der Gemarkung Baudenbach, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen 3.2.1 und 3.2.2 des Bebauungsplans Nr. 7 „Zwischen Wald- und Stübacher Straße“, 1. Änderung zu.