TOP Ö 5: Bauantrag - Neubau eines Carports, Fl.-Nr.: 337/9, Gemarkung Baudenbach, Norbert Grund, Fichtenweg 1 a, 91460 Baudenbach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 0

Bauherr: Norbert Grund, Fichtenweg 1 a, 91460 Baudenbach

 

Vorhaben: Neubau eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 337/9 der Gemarkung Baudenbach

 

Planfertiger: Manfred Rinke, Am breiten Wasen 10, 91481 Münchsteinach

 

 

Das Vorhaben liegt im liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Zwischen Wald- und Stübacher Straße, 1. Änderung“.

 

Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen 3.2.1 „Garagen und überdachte Stellplätze dürfen ausschließlich in den dafür festgesetzten Flächen errichtet werden.“ und 3.2.2 „Vor Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) ist im WA ein Stauraum mit mindestens 5,0 Meter Tiefe freizuhalten. Der Stauraum darf zur öffentlichen Verkehrsfläche nicht eingefriedet werden.“ 

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von diesen Festsetzungen.

 

Die Zufahrt zum Carport erfolgt über das Grundstück 337/9 der Gemarkung Baudenbach.

 

Aus verkehrsrechtlicher Sicht stimmt Herr Hammerbacher der vorgesehenen Bebauung zu, da der Abstand vom Grundstück, an dessen Grenze gebaut wird, für das Sichtdreieck noch ausreichend erscheint.


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Norbert Grund, Fichtenweg 1a, 91460 Baudenbach, zum Neubau eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 337/9 der Gemarkung Baudenbach, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen 3.2.1 und 3.2.2 des Bebauungsplans Nr. 7 „Zwischen Wald- und Stübacher Straße“, 1. Änderung zu.