Sitzung: 04.02.2019 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf die verbreiterte Zufahrt zum Grundstück mit der Fl. Nr. 229 und die Ergänzung von 2 Stellplätzen an dieser Zufahrt, sowie der zeichnerischen Darstellung der zu schließenden lückigen Heckenstrukturen als Umgrenzung zum Außenbereich. Des Weiteren wurden die Hinweise zur Beachtung der Wasserschutzgebietsverordnung (§7), der zu duldenden landwirtschaftlichen Emissionen von Betrieben ausserhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes (§8) und die zu beachtenden Kabelschutzanweisungen der Telekom (§9) in den Planteil übernommen.