TOP Ö 5: Bebauungsplan Nr. 7 "Zwischen Wald- und Stübacher Straße"
Teilgebiete III und IV

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Situation: Nach wie vor besteht eine rege Nachfrage nach Bauland zum Zwecke der Wohnbebauung. Um die Teilbereiche III und IV des Bebauungsplanes Nr. 7 "Zwischen Wald- und Stübacher Straße" mittelfristig erschließen zu können und damit baureifes Land bereitzustellen, sind die Teilbereiche, wie ursprünglich geplant, in Kraft zu setzen. Hinweis: Die Teilbereiche II, III und IV wurden in Absprache mit dem Landratsamt (Herrn ORR Schwab) ursprünglich deshalb nicht in Kraft gesetzt, da der Markt Baudenbach nicht Eigentümer der Grundstücksflächen war. Es wäre automatisch eine Verpflichtung zur Erschließung entstanden. Dieser Grund fiel, wie allen bekannt, zwischenzeitlich weg.

Nach dem formellen in Kraft treten besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Vorteil man könne in aller Ruhe, nach Bedarf, die nächsten Schritte vorbereiten.

 


Der Marktgemeinderat Baudenbach beschließt im Sinne des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die Teilgebiete III und IV des Bebauungsplanes Nr. 7 "Zwischen Wald- und Stübacher Straße" in Kraft zu setzen. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch öffentlich bekannt zu geben.